Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat. Als Arbeitslosengeld bezeichnet man die Versicherungsleistung, welche Arbeitslosen einen gewissen Lebensstandard auch während ihrer Arbeitslosigkeit sichern soll.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn:

- Sie arbeitslos sind

- Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben

- Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben

Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit, frühestens jedoch drei Monate vorher, persönlich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Das Arbeitslosengeld kann jedoch gesperrt werden, wenn ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses war und dadurch die Arbeitslosigkeit durch den Arbeitnehmer herbeigeführt wurde.

Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitnehmer eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnt oder nicht antritt, sich weigert an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme, Maßnahme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung Behinderter teilzunehmen oder die Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen abbricht. Hier empfehlen wir Ihnen unbedingt den Beitrag zum Thema Sperrzeit zu lesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Rechtsanwalt Daniel Ruehringer - Aichtal-Grötzingen bei Nürtingen